Alexander Strecker

Grundsatzeinigung von China und EU zu Investitionsabkommen

Über die Verhandlungen zwischen China und der EU über ein Investitionsabkommen ist am 30. Dezember 2020 eine Grundsatzeinigung getroffen (Comprehensive Agreement on Investment „CAI“) worden, vgl. https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2233.

China verpflichtet sich insbesondere einen besseren Marktzugang für EU-Investoren zu bieten. Darüber hinaus will China eine faire Behandlung von EU Unternehmen sicherstellen, so dass diese wettbewerbsfähiger in China agieren können. Hier spielen vor allem Regelungen für staatseigene Unternehmen, Transparenz im Hinblick auf Beihilfen und Regelungen gegen erzwungenen Technologietransfer eine Rolle. China hat zudem ambitionierten Vorschriften zu nachhaltiger Entwicklung zugestimmt, die Zugeständnisse im Hinblick auf Zwangsarbeit und die Ratifizierung der entsprechenden ILO (International Labour Organization) Grundsatzübereinkommen beinhalten.

Im Folgenden sind die wesentlichen Punkte des CAI zusammengefasst:

Marktzugangsverpflichtungen Chinas:

1.         Verarbeitendes Gewerbe

Erstmalig verpflichtet sich China gegenüber einem Handelspartner Zugang zu diesem Markt zu gewähren. Diese Verpflichtungen in diesem Sektor (über 50 % der EU-Investitionen entfallen auf diesen Sektor) umfassen unter anderem Autos (herkömmliche und alternativ angetriebene Fahrzeuge) sowie die Herstellung von Produkten für die Transport-, Gesundheits- und Chemieindustrie.

2.         Dienstleistungen

In den Bereichen Finanzdienstleistungen, internationale Seeverkehrsdienstleistungen, Umwelt-, Bau- und IT-Dienstleistungen wurden umfassende, verbindliche Verpflichtungen eingegangen.

Bei Hilfsdienstleistungen im Luftverkehr, Cloud-Diensten und privaten Gesundheitsdiensten gab es weiterführende Öffnungen.

Verpflichtungen im Bereich fairer Wettbewerb:

1.         Staatseigene Unternehmen

Gemäß der Vereinbarung stellt China sicher, dass (i) sich auf dem Markt tätige staatseigene Unternehmen bei ihren Entscheidungen ausschließlich auf wirtschaftliche Erwägungen stützen und (ii) staatseigene Unternehmen europäische Unternehmen nicht diskriminieren, wenn sie Waren oder Dienstleistungen von ihnen kaufen oder an sie verkaufen.

Zudem verpflichtet China sich zur Information und zur Konsultation, wenn sich das Verhalten staatseigener Unternehmen auf Investoren aus der EU auswirkt.

2.         Transparenz bei Subventionen

Transparenzverpflichtungen hinsichtlich Subventionen im Dienstleistungssektor.

Verpflichtung zum Austausch von Informationen und zur Konsultation zu bestimmten Subventionen, die sich negativ auf die Investitionsinteressen der EU auswirken könnten.

3.         Erzwungener Technologietransfer

Eindeutiges Verbot von Investitionsanforderungen, die mit einem erzwungenen Technologietransfer einhergehen.

Kein Eingriff in die Vertragsfreiheit bei der Lizensierung von Technologie.

Schutz von Betriebsgeheimnissen.

4.         Normung, Zulassungen, Transparenz

Gleichberechtigter Zugang zu normgebenden Gremien für EU-Unternehmen; Verbesserte Berechenbarkeit bei Zulassungen.

Mehr Rechtssicherheit durch Transparenzvorschriften für Regulierungs- und Verwaltungsmaßnahmen.

5.         Nachhaltige Entwicklung, wirksame Umsetzung und Streitbeilegung

Verpflichtung zur Einhaltung der wichtigsten IAO-Grundsätze und zur wirksamen Umsetzung der ratifizierten IAO-Übereinkommen; spezifische Verpflichtung zur Ratifizierung der grundlegenden IAO-Übereinkommen zur Zwangsarbeit.

Verpflichtung zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens.

Transparente Beilegung von Meinungsverschiedenheiten durch ein unabhängiges Expertengremium unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

Derzeit arbeiten die EU und China an der Finalisierung des Textes des Investitionsabkommens.

Die vorläufigen Texte zum Abkommen können unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2237

Anwalt für Zollrecht