Zollstrafrecht

Ihre Strafverteidiger im Zollrecht

Durch den wachsenden grenzüberschreitenden Handel steigt auch die Zahl der Ermittlungsverfahren im Zollstrafrecht kontinuierlich an. Aufgrund der zunehmenden Komplexität des Zollrechts ist die Verwirklichung von zollstrafrechtlich relevanten Sachverhalten nicht selten. Ermittlungsverfahren werden vom Hauptzollamt (HZA) u.a. eingeleitet, wenn (i) der angegebene Warenwert nicht anerkannt wird, (ii) die falsche Zolltarifnummer angemeldet wurde, (iii) der Verdacht einer Umgehung von Antidumpingzöllen besteht. Aufgedeckt werden diese vermehrt bei Zollprüfungen, aus denen dann anschließend Ordnungswidrigkeits- oder sogar Strafverfahren hervorgehen.

Bei Einleitung der Ermittlungsverfahren sind die davon betroffenen Personen häufig überfordert. Die Unterstützung durch unsere spezialisierten Anwälte für Zollstrafrecht kann helfen, eine ausgewogene Einordnung der Vorwürfe vorzunehmen. Im Anschluss daran kann – in enger Zusammenarbeit mit der Mandantschaft – eine Strategie für eine erfolgreiche Verteidigung ausgearbeitet werden.

Anwalt für Zollrecht