Verteidigung im Strafrecht

Ihre Strafverteidiger im Außenwirtschaftsrecht

Fehler bei der innerbetrieblichen Organisation der außenwirtschaftsrechtlich relevanten Sachverhalte führen zwangsläufig zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht. Infolgedessen müssen die Verantwortlichen mit Geldbußen
oder – je nach Ausmaß des Verstoßes – auch mit Haftstrafen rechnen. Daneben besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Erlös aus illegalen Ausfuhren einzuziehen und damit die wirtschaftlichen Vorteile einer Tat abzuschöpfen. Damit können bedeutende Einschnitte in die Leistungsfähigkeit des Unternehmens einhergehen.

Solange der Verstoß noch nicht von den Ermittlungsbehörden – etwa im Rahmen einer außenwirtschaftsrechtlichen Betriebsprüfung – aufgedeckt wurde, ist ein schnelles präventives Handeln essentiell. Werden Verstöße unternehmensintern bekannt, ist eine Offenlegung des Sachverhalts gegenüber den Verfolgungsbehörden in Betracht zu ziehen.

Haben die Ermittlungen bereits begonnen, geht es zunächst darum, den Inhalt des Vorwurfs genau zu hinterfragen. Häufig kann der Vorwurf schon wegen einer inhaltlich unzutreffenden Einschätzung der Behörde entkräftet werden. Hierbei sind fundierte Kenntnisse im Außenwirtschaftsrecht unerlässlich. Führt dies nicht weiter, ist auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren hinzuwirken. Es ist oft im Interesse der Betroffenen, ein öffentliches Strafverfahren zu vermeiden. Sollte dies nach den Umständen des Falls nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen aber auch vor Gericht und versuchen, die erhobenen Vorwürfe zu entkräften bzw. ein geringeres Strafmaß für unsere Mandanten zu erreichen.

Anwalt für Zollrecht