Inanspruchnahme des zollrechtlichen Vertreters ohne Vertretungsmacht für die Einfuhrumsatzsteuer bei fehlgeschlagener innergemeinschaftlicher Lieferung i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG

Bei der Zollanmeldung sollte insbesondere eine erhöhte Aufmerksamkeit bestehen, wenn die Warenanmeldung in indirekter Vertretung für einen Lieferanten erfolgen soll. Erfolgt die Anmeldung irrtümlich ohne Vollmacht, schuldet die Anmelderin als vollmachtlose Vertreterin die Einfuhrumsatzsteuer, da sie dann als gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 UZK als in eigenem Namen und eigener Verantwortung handelnde Person … Read more

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