Dr. Mirko Wolfgang Brill

Neufassung der Dual-Use-Verordnung

Die gegenwärtig geltende Dual-Use-Verordnung stammt aus dem Jahr 2009. Aktuell bestand die Notwenigkeit, diese an sich wandelnde technologische, wirtschaftliche und politische Gegebenheiten anzupassen. Im Vordergrund der Neuregelung steht die gesteigerte Überwachung und Kontrolle der Ausfuhr von Technologie für digitale Überwachung sowie der verbesserte Austausch zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Ausfuhr der vorgenannten Güter. Zudem werden zwei neue allgemeine EU-Ausfuhrgenehmigungen (AGG) für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern eingeführt: eine für kryptografische Güter und eine für unternehmensinterne Weitergabe von Technologie unter bestimmten Umständen. Schließlich soll die Zusammenarbeit zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden verbessert werden. Hierzu werden geeignete neue Mechanismen eingeführt. So wird etwa eine sog. übertragbare Kontrolle eingeführt, die es einem Mitgliedstaat ermöglicht Ausfuhrkontrollen auf der Grundlage der von einem anderen Mitgliedstaat erlassenen Rechtsvorschriften durchzuführen. Außerdem soll die technische Unterstützung der einzelnen Mitgliedstaaten harmonisiert werden. Gegenwärtig existiert nur eine englische Textfassung der neuen Verordnung, eine deutsche Übersetzung ist für 2021 geplant. Die neugefasste Verordnung soll Mitte des Jahre 2021 in Kraft treten.

Anmerkung: Bei der Dual-Use-Verordnung handelt es sich um eine EU-Verordnung, welche die Überwachung der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, nämlich zum einen einem zivilren und zum anderen einem militärischen Zweck, regelt. Die Verordnung basiert auf verschiedenen internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen. Die aktuellen Änderungen resultieren etwa auf Ergänzungen einer solchen internationalen Übereinkunft, der sog. Wassenaar Vereinbarung (https://www.wassenaar.org/de/)und den fortentwickelten Übereinkünften der sog. Australischen Gruppe (https://www.dfat.gov.au/publications/minisite/theaustraliagroupnet/site/de/index.html). Unter die letztgenannten Änderungen fällt etwa die Überwachung der Ausfuhr des Nervengiftes Novichok.

Anwalt für Zollrecht