Alexander Strecker

Brexit – The Border Operating Model – Neue Regeln ab 2021

Das Vereinigte Königreich (UK) ist zum 31. Januar 2020, 24.00 Uhr (MEZ) aus der Europäischen Union ausgetreten (sog. Brexit). Der Austritt ist durch das am 24. Januar 2020 unterzeichnete Austrittsabkommen geregelt, wonach für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 das UK weiterhin als Teil des EU-Binnenmarktes sowie der EU-Zollunion verbleibt.

Wie sich die Zeit nach dieser Übergangsphase gestaltet ist momentan ungewiss – die UK und die EU verhandeln derzeit über ein Freihandelsabkommen. Ob am Ende der Verhandlungen ein solches Abkommen unterzeichnet wird oder ob es zu einen sog. „harten Brexit“ kommt, ist offen.

Ein „harter Brexit“ hätte zur Folge, dass ab dem 1.1.2021 das UK als Drittland zu behandeln ist. Da dann die Grenze zwischen dem UK und der EU eine EU-Außengrenze darstellt, muss der Warenverkehr zwischen der EU und dem UK kontrolliert werden.

Das UK hat für die neuen Grenzkontrollen beim Import eine Übergangsregelung in drei Stufen beschlossen (sog. Border Operating Model, zuletzt aktualisiert am 8. Oktober 2020). Insoweit soll durch diesen Stufenplan berücksichtigt werden, dass die Unternehmen ihre Prozesse nicht von heute auf morgen umstellen können:

Import-Stufe 1 (ab Januar 2021):

Für Ausfuhrkontrollen unterliegende Waren (z.B. Waren für die Einfuhrbeschränkungen gelten, verbrauchsteuerpflichtige Waren) müssen ab dem 1.1.2021 vollständige Zollanmeldungen abgegeben werden.

Für alle anderen Waren kann zunächst auf eine Zollanmeldung verzichtet werden, wenn der Unternehmer in seiner Buchführung den Import in das UK entsprechend aufzeichnet. Dann ist es ausreichend, wenn der Unternehmer eine ergänzende Zollanmeldung innerhalb von 6 Monaten einreicht (Delayed Declarations).

Es ist dem Unternehmer unbenommen im Zeitpunkt des Eintritts der Ware in das UK eine vollständige Zollanmeldung auch für nicht-kontrollierte Waren abzugeben.

Import-Stufe 2 (ab April 2021):

Für Waren, die Gesundheits- oder Pflanzenschutzinspektionen unterliegen (z.B. tierische und pflanzliche Produkte), gelten ab April 2021 zusätzlichen Importvoraussetzungen und Kontrollverfahren.

Import-Stufe 3 (ab Juli 2021):

Vollständige Zollanmeldungen müssen für Importe jeglicher Waren, die in das UK

eingeführt werden, eingereicht werden.

Anwalt für Zollrecht