Was ist das Außenwirtschaftsrecht?
Das Außenwirtschaftsrecht spielt für den internationalen Wirtschaftsverkehr eine große Rolle. Es regelt den Wirtschaftsverkehr eines Gebietes mit fremden Staaten unter besonderer Berücksichtigung der eigenen sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitischen Belange.
Der Außenwirtschaftsverkehr ist im Grundsatz frei, unterliegt aber zugleich zahlreichen Einschränkungen, die sich aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie aus europarechtlichen Verordnungen ergeben. Gleichermaßen sind internationale Abkommen und Embargobeschlüsse zu berücksichtigen. Schon aus der Vielzahl der zu beachtenden Vorschriften ergibt sich daher ein hoher Beratungsbedarf. Zudem unterliegen die Regularien stetigen Änderungen, so dass die Teilnahme am globalen Handelsverkehr einer fortlaufenden spezialisierten Begleitung bedarf. Nicht zuletzt, da Verstöße zu Geldbußen oder Haftstrafen für die Verantwortlichen führen können.
Eine universelle Darstellung der im Außenwirtschaftsrecht auftretenden Themen würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Unsere Erfahrung zeigt, dass insbesondere die folgenden Themen für Handelsunternehmen, Importeure und Exporteure im Rahmen des globalen Handels von besonderer Relevanz sind:
- Einfuhr von Waren
- Ausfuhr von Waren
- Dual-Use-Güter
- Exportkontrolle
- Embargos (länderbezogene und personenbezogene Embargos)
- Rüstungsexportpolitik
- Investitionsprüfung
- Compliance
Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen (weiteren) Fragen rund um das Thema Außenwirtschaftsrecht. Bereits jetzt beraten wir viele privatwirtschaftliche Unternehmen in allen Größenordnungen sowie auch Körperschaften des öffentlichen Rechts rund um das Außenwirtschaftsrecht.