Johannes Hoffmann

Exportkontrolle in der Wissenschaft – Neuer Leitfaden des BAFA für Forschende

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine neue Handreichung zur Exportkontrolle in der Wissenschaft veröffentlicht. Diese richtet sich in erster Linie an Professorinnen und Professoren, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie wissenschaftliche Mitarbeitende an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Sie ergänzt das bestehende Handbuch Exportkontrolle und Academia des BAFA. Ziel des Leitfadens ist es, eine erste Orientierung zu bieten, um die eigene Betroffenheit einschätzen und angemessen reagieren zu können.

Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Inhalte der Handreichung, z.T. ergänzt um eigene Erfahrungen aus der Praxis.

Wann betrifft mich Exportkontrolle?

Ziel der Exportkontrolle ist es, den Missbrauch wissenschaftlicher Forschung für unerwünschte militärische Zwecke zu verhindern – insbesondere in Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung oder Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder entsprechender Materialien, aber auch im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen und interne Repression weltweit.

Forschende können betroffen sein, wenn sie in internationalen Projekten oder mit Partnerinstitutionen außerhalb der EU zusammenarbeiten – insbesondere, wenn sogenannte Dual-Use-Güter (mit ziviler und militärischer Verwendbarkeit) oder sensible Technologien berührt werden. Mögliche Szenarien mit exportkontrollrechtlicher Relevanz sind unter anderem:

  • Aufnahme ausländischer Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
  • Vergabe von Stipendien an internationale Forschende
  • Forschungsreisen ins Ausland mit sensiblen Materialien
  • Weitergabe von Daten oder Know-how-Transfer

Was muss ich wissen, um gesetzeskonform zu handeln?

Die Einhaltung exportkontrollrechtlicher Vorgaben ist komplex und keineswegs trivial. Forschende sollten frühzeitig Kontakt zur Exportkontrollstelle ihrer Einrichtung aufnehmen, um mögliche Berührungspunkte der eigenen Forschung mit einschlägigen Güterlisten oder sonstigen Vorschriften zu prüfen.

In Zusammenarbeit mit der Exportkontrollstelle – und gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Berater – sollte sorgfältig ermittelt werden, ob ein Ausfuhrverbot besteht oder eine Genehmigungspflicht greift. Wichtige Punkte sind dabei:

  1. Prüfung der Güterlisten: Unterliegt meine Forschung einer Genehmigungspflicht?
  2. Endverwendungsprüfung: Wo und wofür werden Software, Technologien oder Know-how eingesetzt bzw. könnten eingesetzt werden?
  3. Berücksichtigung von Embargoländern: Besonders relevant bei internationaler Zusammenarbeit.
  4. Nutzung interner Prozesse: Idealerweise besteht ein Innerbetriebliches Compliance-Programm (ICP) an der Einrichtung.

Die neue Handreichung hilft dabei, potenziell kritische Forschungsinhalte zu identifizieren, und bietet praxisnahe Hinweise für den wissenschaftlichen Alltag.

Ich habe Fragen – an wen kann ich mich wenden?

Die Handreichung des BAFA erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich aller denkbaren Fallgestaltungen. Im Idealfall verfügt die Hochschule oder Forschungseinrichtung über ein funktionierendes Exportkontrollsystem, das Risiken identifiziert und klare Zuständigkeiten benennt.

Bei konkreten Fragen sollte daher zunächst die zuständige Stelle innerhalb der eigenen Institution kontaktiert und das Informationsangebot des BAFA genutzt werden. In komplexen oder unklaren Fällen empfiehlt sich darüber hinaus die Einholung externen fachlichen Rats.

Fazit

Exportkontrolle ist ein zentrales Thema für Forschungseinrichtungen. Die Missachtung der gesetzlichen Regelungen zur Exportkontrolle kann mit Freiheitsstrafen von bis zu 5, teils bis zu 10 Jahren, bestraft werden. Die Lektüre der neuen Handreichung des BAFA ist allen Forschenden sowie den Exportkontrollstellen und Ausfuhrverantwortlichen dringend zu empfehlen. Die Veröffentlichung dieses ergänzenden Leitfadens zum Handbuch Exportkontrolle und Academia verdeutlicht die hohe Praxisrelevanz des Themas für den Wissenschaftsbetrieb.

Die Handreichung vermittelt in verständlicher Sprache – ergänzt durch Grafiken und Praxisbeispiele – potenzielle Problemfelder und sensibilisiert für typische Anwendungsfälle. Forschungseinrichtungen sollten sich jedoch nicht allein auf behördliche Bekanntmachungen verlassen, sondern idealerweise ein eigenes Compliance-Programm im Außenwirtschaftsrecht (ICP) etablieren, um den vielfältigen Herausforderungen der Exportkontrolle wirksam begegnen zu können.

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